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DellenPro

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software DellenPro zwischen dem imImpressum genannten Anbieter („Anbieter“) und seinen Kunden („Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit dem Kauf bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) DellenPro ist eine Software für Windows und macOS zur Kalkulation, Dokumentation und Abrechnung von Reparaturaufträgen. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und dabei Funktionen ändern, soweit der vertragsgemäße Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Die Software speichert die Daten des Kunden lokal auf dessen Computer. Ein Speicherplatz in einer Cloud oder ein Zugriff des Anbieters auf diese Daten ist nicht Vertragsgegenstand.

§ 3 Testphase

Der Kunde kann die Software nach der Installation 14 Tage kostenlos mit allen Funktionen testen. Die Testphase endet automatisch; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht dadurch nicht. Nach Ablauf bleiben die Daten erhalten und können weiterhin angesehen, exportiert und gesichert werden.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellvorgang auf der Bezahlseite abschließt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot annimmt; die Annahme erfolgt durch Bereitstellung des Lizenzschlüssels auf der Bestätigungsseite oder per E-Mail.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abonnement läuft je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, wenn es nicht gekündigt wird.

(2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, insbesondere in der Software unter „Abonnement verwalten“ oder in Textform an info@insideo.de. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Zeitraum werden nicht anteilig erstattet.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende kann der Kunde keine neuen Daten mehr erfassen oder ändern. Bestehende Daten bleiben auf seinem Computer erhalten und können weiterhin angesehen, exportiert und gesichert werden.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Das Entgelt ist jeweils für den Abrechnungszeitraum im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mit der vom Kunden gewählten Zahlungsart eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

(3) Schlägt eine Zahlung fehl, steht die Software noch 7 Tage nach Ende des bezahlten Zeitraums uneingeschränkt zur Verfügung. Geht die Zahlung bis dahin nicht ein, ist die Nutzung bis zum Zahlungseingang auf das Ansehen, Exportieren und Sichern der Daten beschränkt.

(4) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für den nächsten Abrechnungszeitraum ändern. Er kündigt Preisänderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 7 Nutzungsrechte und Lizenzprüfung

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragsdauer beschränktes Recht, die Software auf der vereinbarten Anzahl von Computern für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Ein Computer kann abgemeldet und durch einen anderen ersetzt werden.

(2) Der Kunde darf die Software und den Lizenzschlüssel nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder unterlizenzieren. Die Bearbeitung oder Dekompilierung ist nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig (§§ 69d, 69e UrhG).

(3) Die Software prüft die Lizenz bei der Aktivierung und danach in regelmäßigen Abständen online. Ohne Internetverbindung ist die Nutzung bis zu 30 Tage nach der letzten erfolgreichen Prüfung möglich.

§ 8 Daten und Datensicherung

(1) Der Kunde ist für die von ihm erfassten Daten und für deren regelmäßige Sicherung verantwortlich. Die Software stellt dafür eine Sicherungsfunktion bereit; der Kunde bewahrt Sicherungen auf einem getrennten Datenträger auf.

(2) Für den Inhalt der mit der Software erstellten Dokumente – insbesondere Kalkulationen, Rechnungen, Steuersätze, Rechnungs- und Mahntexte – ist der Kunde verantwortlich. Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

§ 9 Updates und Support

(1) Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde Updates der Software über die integrierte Updatefunktion. Vor jeder Installation sichert die Software die Daten automatisch.

(2) Fragen zur Software beantwortet der Anbieter per E-Mail an info@insideo.de.

§ 10 Mängel

(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, in der Regel durch ein Update oder eine Anleitung zur Umgehung des Problems.

(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, soweit gesetzlich zulässig; § 11 bleibt unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.